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Adelsprädikat von

Im einstigen Adel bildeten sich bereits im frühen Mittelalter Namenzusätze heraus, die sich mit der Zeit verfestigten. Angegeben wurde meist der Stammsitz der Familie (Wohnstättenname), der häufig mit der Präposition von (niederdeutsch und niederländisch van) an den Rufnamen angeschlossen wurde, z.B. von Württemberg (zur Burg Württemberg, heute im Stadtgebiet von Stuttgart in Baden-Württemberg), von Stauffenberg (zur Burg Stauffenberg im Zollernalbkreis, Baden-Württemberg). Als im hohen und späten Mittelalter allmählich auch in nicht-adeligen (bürgerlichen) Gesellschaftsschichten Familiennamen entstanden, wurden auch nicht-adelige Herkunfts- und Wohnstättennamen zunächst mit dem Bestandteil von/van gebildet. Außer in einigen Reliktgebieten (Nordwestdeutschland, Schweiz, niederländischer Sprachraum) sind diese jedoch nicht erhalten geblieben (zu Familiennamen mit Präpositionen ohne adeligen Ursprung siehe Präpositionen in Herkunfts- und Wohnstättennamen). Aus diesem Grund wurde von (neben zu) in der frühen Neuzeit allmählich als exklusives Merkmal der Zugehörigkeit zum Adel wahrgenommen. Bereits ab dem 14. Jahrhundert wurden Personen durch den Kaiser (später auch durch andere Landesfürsten) in den Adelsstand erhoben, ohne dass ihnen dabei noch zwangsläufig Güter (Land, Gebäude) als Lehen übertragen wurden (sogenannter „Briefadel“ im Unterschied zum „Uradel“). Seit dem 17. Jahrhundert konnte auch das Adelsprädikat von als Ausdruck für die erfolgte Erhebung in den Adelsstand (zunächst noch gegen eine Zahlung) offiziell verliehen werden. Wurde etwa jemand mit dem Familiennamen Müller geadelt, durfte er sich fortan von Müller nennen. Bekannte Beispiele sind die Dichter Johann Wolfgang Goethe (1749–1832; ab 1782 von Goethe) und Friedrich Schiller (1759–1805; ab 1802 von Schiller). Von den 50 häufigsten Familiennamen in Deutschland existieren 44 auch mit dem Adelsprädikat von, davon am häufigsten:

Familienname Telefonanschlüsse Rang
von Müller 86 41430
von Braun 34 87467
von Koch 34 87467
von Schmidt 31 93147
von Walter 30 95277
von König 26 105398
von Wagner 25 109612
von Zimmermann 22 118894
von Meyer 21 122170
von Hartmann 19 130060

Zusätzlich bestanden Adelstitel, die in Deutschland dem Rufnamen vorangestellt waren und hierarchisch zugewiesen wurden (König Ludwig von Bayern, Großherzog Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein, Graf Georg Wilhelm von Erbach-Erbach etc.). Mit Inkrafttreten der Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Verfassung“) wurden 1919 schließlich sämtliche Privilegien des Adels aufgehoben, was sich auch auf den Status des Personennamens auswirkte (Verfassung des Deutschen Reichs, Artikel 109,3):

„Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“

Durch diese Regelung wurden die einstigen Adelsnamen, die zu dieser Zeit etwa 60.000 der rund 60 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner des Deutschen Reichs trugen, den bürgerlichen Familiennamen formal gleichgestellt. Anders als in Österreich, wo 1919 das einstige Adelsprädikat von aus den Personennamen entfernt wurde, blieb es nach deutschem Recht erhalten und wurde fester Bestandteil des Familiennamens (formal identisch mit Herkunfts- und Wohnstättennamen mit Präpositionen wie von Hofen, von der Mühlen, van Dyk, zur Nieden etc.). Zu Bestandteilen des Familiennamens wurden dabei in Deutschland auch ehemalige Adelstitel wie Freiherr, Graf oder Herzog. Da sie nun Bestandteil des Familiennamens sind, dürfen sie dem Rufnamen jedoch nicht mehr als Titel vorangestellt werden (vgl. Richard Karl Freiherr von Weizsäcker, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg). Die Verwendung von Titeln, die an staatliche Ämter geknüpft waren (Deutscher Kaiser, Bayerischer König, Kronprinz etc.), ist im Familiennamen hingegen unzulässig.

Literaturhinweise

Literatur

  • Bach, Adolf (1953): Deutsche Namenkunde. Bd. I, 2: Die deutschen Personennamen. Die deutschen Personennamen in geschichtlicher, geographischer, soziologischer und psychologischer Betrachtung. 2., stark erweiterte Auflage. Heidelberg. Hier S. 193-196.
  • Hoyningen-Huene, Iris von (1992): Adel in der Weimarer Republik. Die rechtlich-soziale Situation des reichsdeutschen Adels 1918–1933. Limburg an der Lahn.
  • Rensch, Max (1931): Der adelige Name nach deutschem Recht. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der rechtswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald. Berlin.
  • Socin, Adolf (1966): Mittelhochdeutsches Namenbuch. Hildesheim. Hier S. 270-346.
  • Spoenla-Metternich, Sebastian-Johannes von (1997): Namenserwerb, Namensführung und Namensänderung unter Berücksichtigung von Namensbestandteilen. Frankfurt am Main.

Weblinks

Metadaten

Daten zur Erstellung der thematischen Information

AutorIn
Daniel Kroiß
Veröffentlichungsdatum
16.04.2024
Zitierhinweis

Kroiß, Daniel, Adelsprädikat von, in: Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands,
URL: < http://www.namenforschung.net/id/thema/1/1 >