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Scherg

Allgemeines

Häufigkeit
138
Rang
27137
Sprachvorkommen
deutsch
Hauptverbreitung
Deutschland

Etymologie

Hauptbedeutung

  1. Benennung nach Beruf zu mittelhochdeutsch scherge , scherje ‘Gerichtsdiener, -bote, büttel, Scherge’ für einen Gerichtsdiener, einen „obrigkeitlich Beauftragte[n], der Untergebene zur Pflicht anhält, bes. Amtleute, Vögte, Finanzbeamte“ (Ebner 2015, Seite 639), in Einzelfällen auch für den Scharfrichter. Im negativen Sinn tritt Scherge erst ab dem 16. Jahrhundert auf (siehe Pfeifer 2005, Seite 1193-1194).

Verbreitung

Verbreitung innerhalb Deutschlands

Verwandte Artikel (Auswahl)

Literaturhinweise

Literatur

  • Ebner, Jakob (2015): Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin. Hier S. 639.
  • Pfeifer, Wolfgang (2005): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. München. Hier S. 1193-1194.

Weblinks

Metadaten

Daten zur Artikelerstellung

AutorIn
Julia Griebel
Veröffentlichungsdatum
16.04.2024
Zitierhinweis

Griebel, Julia, Scherg, in: Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands,
URL: < http://www.namenforschung.net/id/name/27165/1 >