Scherg
Allgemeines
- Häufigkeit
- 138
- Rang
- 27137
- Sprachvorkommen
- deutsch
- Hauptverbreitung
- Deutschland
Etymologie
Hauptbedeutung
- Benennung nach Beruf zu mittelhochdeutsch scherge , scherje ‘Gerichtsdiener, -bote, büttel, Scherge’ für einen Gerichtsdiener, einen „obrigkeitlich Beauftragte[n], der Untergebene zur Pflicht anhält, bes. Amtleute, Vögte, Finanzbeamte“ (Ebner 2015, Seite 639), in Einzelfällen auch für den Scharfrichter. Im negativen Sinn tritt Scherge erst ab dem 16. Jahrhundert auf (siehe Pfeifer 2005, Seite 1193-1194).
Verbreitung
Verbreitung innerhalb Deutschlands
Verwandte Artikel (Auswahl)
Literaturhinweise
Literatur
- Ebner, Jakob (2015): Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin. Hier S. 639.
- Pfeifer, Wolfgang (2005): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. München. Hier S. 1193-1194.
Weblinks
- Artikel Scherge in: Deutsches Rechtswörterbuch, letzter Zugriff: 01.03.2021.
- Artikel Scherg in: Deutsches Wörterbuch, letzter Zugriff: 01.03.2021.
Metadaten
Daten zur Artikelerstellung
Kategorien
zu Bedeutung 1:
- Beruf
- Amt, Dienstverhältnis und Verwaltung
- Verwaltungsamt
Fachbegriffe
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Vernetzung
Zitierhinweis
Griebel, Julia,
Scherg,
in: Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands,
URL: < http://www.namenforschung.net/id/name/27165/1 >