Kirchherr
Allgemeines
- Häufigkeit
- 174
- Rang
- 21703
- Sprachvorkommen
- deutsch
- Hauptverbreitung
- Deutschland
Etymologie
Hauptbedeutung
- Benennung nach Übername zu mittelhochdeutsch kirchherre , kircherre ‘Patron einer Kirche, Pfarrer’ in der Regel wohl für jemanden, der die Patronatsrechte einer Kirche besitzt oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem geistlichen Herrn steht. Es kann auch eine Person gemeint sein, die eine gehobene Stelle einnimmt oder sich anmaßt.
Verbreitung
Verbreitung innerhalb Deutschlands
Verwandte Artikel (Auswahl)
- Kircher
- Pfarrherr
Literaturhinweise
Literatur
- Ebner, Jakob (2015): Wörterbuch historischer Berufsbezeichnungen. Berlin. Hier S. 378.
Weblinks
- Artikel Kirchherr in: Deutsches Rechtswörterbuch, letzter Zugriff: 08.05.2018.
- Artikel Kirchherr in: Deutsches Wörterbuch, letzter Zugriff: 08.05.2018.
Metadaten
Daten zur Artikelerstellung
Kategorien
zu Bedeutung 1:
- Übername
- biographisches Merkmal
- Abhängigkeitsverhältnis
- Verhaltensmerkmal
- Verhalten und Gewohnheiten
- Charakter
- Komposition
Fachbegriffe
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Vernetzung
Zitierhinweis
Heuser, Rita,
Kirchherr,
in: Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands,
URL: < http://www.namenforschung.net/id/name/21740/1 >